Wissenswertes bzgl. des Coronavirus

Ursprünglich ist man davon ausgegangen, dass der Virus nur vorübergehend zu Beeinträchtigungen führen wird. Diese Hoffnung hat sich leider nicht bewahrheitet. Der Virus wird uns wohl noch längere Zeit begleiten.
Nachdem Auslandspraktika zunächst aufgrund der allgemeinen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gestoppt waren, können seit Juli 2020 wieder Auslandspraktika stattfinden. Hier gilt es jedoch einiges zusätzlich zu berücksichtigen. Wir haben hier einmal versucht die wichtigsten Fragen aufzuführen.

Alle diese Punkte sollen dich nicht davon abhalten ein Auslandspraktikum zu planen und zu absolvieren. Es sind Punkte, die man in der Planung berücksichtigen muss, denn alle Beteiligten (dein Betrieb, wir, unsere Partner vor Ort) wollen, dass du von dem Aufenthalt profitierst und ein einmaliges Erlebnis hast.

(Das liest sich jetzt dann wie der Beipackzettel bei Medikamenten.😉 Lass' dich dadurch nicht verunsichern. Wir versuchen dein Praktikum so sicher wie möglich zu gestalten und zu organisieren.)

Was ist bei der Planung zu beachten?

Je nach Infektionssituation in den einzelnen Zielländern sind Praktika nur eingeschränkt möglich. Ursache hierfür kann die Zurückhaltung von Firmen bei der Aufnahme von Praktikanten, landesspezifische Regelungen oder auch eine Einstufung als Risikogebiet durch das RKI sein. Hier gilt es die jeweils aktuelle Situation im Blick zu behalten. Es ist Flexibilität gefragt.

  • Je nach Situation kann es vorkommen, dass ein anderes Zielland gewählt, der Aufenthalt verschoben oder sogar abgesagt werden muss.
  • zur Minimierung eines finanziellen Risikos wird eine langfristige Vorausbuchung der eigenlichen Reise nicht empfohlen. Stornokosten werden nur in besonderen Fällen durch das Förderprogramm Erasmus+ übernommen. Der Abschluss einer Reiserücktritt/Reiseabbruch-Versicherung wird empfohlen. Bitte achte darauf, dass diese Versicherung auch in coronabedingten Fällen greift.
  • Für die Einreise in dein Zielland, die Aufnahme in eine Gastfamilie und/oder den Praktikumsbetrieb oder bei Rückreise nach Deutschland kann es notwendig sein, dass ein negativer Corona-Test nicht älter als 48 h / 72h vorgelegt werden muss. Die Kosten hierfür sind von dir zu tragen.
  • Die Bekanntgabe des Praktikumsbetriebes erfolgt oft erst sehr kurzfristig vor der Abreise. Auch kann es sein, dass der Praktikumsbetrieb nochmals wechselst.

Was ist, wenn sich die Infektionssituation während des Aufenthaltes verändert?

Die Infektionssituation kann sich sehr schnell verändern, sodass von Seiten der Behörden vor Ort die Regeln verschärft werden. Dies kann von Maskenpflicht auch auf der Straße, bis zu einem kompletten Lockdown führen. Wichtig ist, dass du die vor Ort geltenden Regeln strikt einhältst.
Eine Verschärfung der Regeln kann auch dazu führen, dass du einen Teil des Praktikums im HomeOffice vor Ort absolvieren musst.
Sollte sich die Situation sehr stark verschlechtern kann es gegebenenfalls sein, dass dein Aufenthalt abgebrochen werden muss. Deine Sicherheit geht vor.

Wird deine Zielregion während deines Aufenthaltes von Deutschland als Risikogebiet eingestuft, so treten besondere Regelungen bei der Einreise nach Deutschland in Kraft. So ist eine Anmeldung deiner Rückkehr nach Deutschland über das Portal www.einreiseanmeldung.de notwendig. Hier erfährst du dann auch, welche Regelung für dich gilt.
Die grundsätzliche Regelung sieht eine Quarantänezeit vor. Diese solltest du auch strikt einhalten. Die Quarantäne dient deinem Schutz, dem Schutz deiner Familie, deiner Nachbarn und aller anderen Menschen in deinem Umfeld. Die Quarantäne wird auch behördlich überprüft. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können sehr teuer werden!
Berücksichtige eine Quarantäne auch in deiner Zeitplanung und besprich diesen Fall im Vorfeld schon mal mit deinem Betrieb und kläre die betrieblichen Regelungen.