Zu deiner Absicherung sind verschiedene Versicherungen notwendig

Versicherungen

Während des Auslandspraktikums bleibt das Arbeitsverhältnis im Inland weiter bestehen. Die Ausbildungsvergütung wird weiter gezahlt.

Folgende Versicherungen bleiben daher erhalten. Die Beiträge werden im Rahmen der Lohnabrechnung weiter bezahlt:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • gesetzl. Unfallversicherung

Folgende Zusatzversicherungen sind zu deiner Absicherung notwendig:

  • Auslandskrankenversicherung incl. Rücktransport
  • Unfallversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung

Hierfür schließen wir in deinem Namen ein speziell auf Praktikanten im Erasmus+ Programm abgestimmtes Versicherungspaket für dich ab.

 

Empfohlen wird (gerade in diesen schwierigen Corona-Zeiten) eine

  • Reiserücktrittversicherung

 

Wer ist zuständig für einen Arbeitsunfall während des Auslandspraktikums?

Falls der Auszubildende im ausländischen Praktikumsbetrieb einen Arbeitsunfall hat, ist die deutsche Berufsgenossenschaft zuständig. Diese muss umgehend informiert werden. Es wird empfohlen vor Beginn des Auslandspraktikums mit der Berufsgenossenschaft Kontakt aufzunehmen.

 

A1-Entsendebescheinigungen bei Dienstreisen ins Ausland

Für alle, die eine klassische duale Ausbildung machen (d.h. in einem Betrieb ihre Ausbildung absolvieren):

Die A1-Bescheinigung ist der Nachweis dafür, dass die Rechtsvorschriften des Entsendestaats und damit das Sozialversicherungsrecht des Entsendestaats weiterhin gelten. Seit Anfang 2019 muss der Arbeitgeber diese Bescheinigung seinen Mitarbeitern im Falle von Dienstreisen in das Ausland mitgeben.

Bitte kümmert euch rechtzeitig vor Antritt des Praktikums im Ausland um eine entsprechende A1-Bescheinigung. Die A1-Bescheinigung beantragt in der Regel euer Arbeitgeber bei der entsprechenden Sozialversicherungskasse.

Ergänzende Infos

oder bei der Deutschen Rentenversicherung

 

Auszubildende, die eine schulische Ausbildung absolvieren, benötigen diese Bescheinigung nicht. Hier ist es jedoch wichtig den Schülerausweis, noch besser eine Bestätigung der Schule dabeizuhaben.