Erasmus+ Praktikum für Auszubildende

Auszubildende

Voraussetzungen für eine Teilnahme an einem Auslandspraktikum

An einem geförderten Auslandspraktikum können Auszubildende aller Berufsrichtungen in dualer oder schulischer Berufsausbildung teilnehmen. Das Auslandspraktikum kann während deiner Ausbildungszeit oder bis zu 12 Monate nach deiner Abschlussprüfung stattfinden.

Die Zustimmung deines Ausbildungsbetriebes und der Berufs(fach)schule oder des Berufskollegs ist erforderlich. Wir empfehlen eine Teilnahme ab dem 2. Ausbildungsjahr. Dann hast du dich schon in deinen Ausbildungsbetrieb eingewöhnt, in die Ausbildung eingefunden und erste Erfahrungen in deinem Berufsfeld gesammelt.

Minderjährig

Eine Teilnahme von Minderjährigen ist mit Einschänkungen möglich und muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Zustimmung eines Erziehungsberechtigen ist erforderlich und erfolgt zugleich im Namen und Vollmacht des anderen Erziehungsberechtigten.

Sprachkenntnisse:

gute Grundkenntnisse in Englisch, Grundkenntnisse der Landessprache sind teilweise erforderlich

Eine Bewerbung für ein Erasmus+ Praktikum ist jederzeit möglich. Es stehen jedoch nicht unbegrenzt Plätze zur Verfügung. Die Plätze werden daher nach Eingang der Bewerbung vergeben.
Langzeitaufenthalte müssen möglichst bereits im Januar für das nächste Schuljahr angekündigt werden, damit dann auch Mittel zur Verfügung stehen können.

Unsere Empfehlung ist daher: informiere dich frühzeitig und bewirb dich zu Beginn eines Schuljahres auch wenn das Praktikum dann erst zum Ende des Schuljahres sein soll. Plane als reine Vorbereitungszeit für dein Pratkikum 12 Wochen ein.