Zu deiner Absicherung sind verschiedene Versicherungen notwendig

Versicherungen

Während des Auslandspraktikums bleibt das Arbeitsverhältnis im Inland weiter bestehen.
Die Ausbildungsvergütung wird weiter gezahlt und die Sozialversicherungen bleiben erhalten.

Diese Beiträge werden im Rahmen der Lohnabrechnung weiter bezahlt:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • gesetzl. Unfallversicherung

Folgende Zusatzversicherungen sind zu deiner Absicherung notwendig:

  • Auslandskrankenversicherung incl. Rücktransport
  • Unfallversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung

Hierfür schließen wir in deinem Namen ein speziell auf Praktikanten im Erasmus+ Programm abgestimmtes Versicherungspaket für dich ab.

 Empfohlen wird eine

  • Reiserücktrittversicherung 

Wer ist zuständig für einen Arbeitsunfall während des Auslandspraktikums?

Falls der Auszubildende im ausländischen Praktikumsbetrieb einen Arbeitsunfall hat, ist die deutsche Berufsgenossenschaft zuständig. Diese muss umgehend informiert werden. Es wird empfohlen, vor Beginn des Auslandspraktikums mit der Berufsgenossenschaft Kontakt aufzunehmen.

 

A1-Entsendebescheinigungen bei Dienstreisen ins Ausland

Alle Praktikanten, die in Deutschland eine klassische duale Ausbildung machen (d.h. ihre Ausbildung in einem Betrieb absolvieren), benötigen die A1-Entsendebescheinigung bei Dienstreisen ins Ausland:

Die A1-Bescheinigung ist der Nachweis dafür, dass die Rechtsvorschriften des Entsendestaats und damit das Sozialversicherungsrecht des Entsendestaats weiterhin gelten. Seit Anfang 2019 muss der Arbeitgeber diese Bescheinigung seinen Mitarbeitern im Falle von Dienstreisen in das Ausland mitgeben.

Bitte kümmert euch rechtzeitig vor Antritt des Praktikums im Ausland um eine entsprechende A1-Bescheinigung.
In der Regel beantragt euer Arbeitgeber die Bescheinigung bei der entsprechenden Sozialversicherungskasse.

Mehr Informationen: Ergänzende Infos oder Deutschen Rentenversicherung

Auszubildende, die eine schulische Ausbildung absolvieren, benötigen diese Bescheinigung nicht.
Hier ist es jedoch wichtig, den Schülerausweis, oder noch besser, eine Bestätigung der Schule dabeizuhaben.

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